PROBEZEIT

 

Beginn der zweijährigen Probezeit
für alle Führerscheinneulinge

einmal aufgefallen
nach Katalog A

zweimal aufgefallen
nach Katalog B

Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
für Fahranfänger (ASF)
+
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

weitere
einmalige Auffälligkeit
nach Katalog A

weitere
zweimalige Auffälligkeit
nach Katalog B

schriftliche Verwarnung
+
Empfehlung einer verkehrspsycholog. Beratung

weitere
einmalige Auffälligkeit
nach Katalog A

weitere
zweimalige Auffälligkeit
nach Katalog B

Entzug der Fahrerlaubnis

 

Verstöße nach Katalog A sind z.B.:

  • Nichtbeachten roter Wechsel- oder Dauerzeichen
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (Pkw/Motorrad)
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Nichtbeachten der Vorfahrt mit Gefährdung eines anderen, z.B.: am Stop-Schild
  • Fahren mit 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mehr

Verstöße nach Katalog B sind z.B.:
  • Abbiegen mit Gefährdung eines anderen
  • ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung eines anderen
  • verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Fahren ohne Abblendlicht bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen am Tage außerhalb geschlossener Ortschaften