Bei im Verkehr begangenen Straftaten und Ordnungswiedrigkeiten werden je nach Schwere Punkte verteilt, die im VZR (Verkehrszentralregister) in Flensburg gespeichert werden.
1. bei 8-13 Punkten erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung durch die Verwaltungsbehörde.
2. bei 14-17 Punkten ergeht eine Anordnung eines Aufbauseminares (ASP) innerhalb einer Frist.
3. bei 18 oder mehr Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Punkteabbau
Bis zum Stand von 8 Punkten erhält der Betroffene bei freiwilligem Besuch eines Aufbauseminars (ASP) 4 Punkte Rabatt. Bei 9-13 Punkten werden nur noch 2 Punkte erlassen.
Das Seminar beinhaltet 4 Sitzungen mit einer Dauer von je 135 Minuten und eine 30 minütige Fahrprobe mit dem Seminarleiter.
Der Besuch eines Seminars führt nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkterabatt.
Bei 14-18 Punkten besteht die Möglichkeit freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung (nicht in der Fahrschule) teilzunehmen und erhält dafür 2 Punkte abgezogen.