A2
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
– einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
– einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.