A1
Leichtkrafträder/Dreirädrige Kraftfahrzeuge
– Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Beginn Probezeit
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie: 12x 90 min. Grundstoff + 4x 90 min. Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung nach FahrSchAO, 12x Sonderfahrten
Prüfung: Theorie + Praxis