A2
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
– einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
– einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie: 12x 90 min. Grundstoff (bei Vorbesitz nur 6x) + 4x 90 min. Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung, 12x Sonderfahrten
Prüfung: Theorie + Praxis
Bei Aufstiegsprüfung nur Praxis