A
Schwere Krafträder, auch mit Beiwagen
– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 24 Jahre
- Aufstieg schon ab 20 Jahren
(bei Vorbesitz von Führerschein Klasse A2 2Jahre)
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie: 12x 90 min. Grundstoff (bei Vorbesitz nur 6x) + 4x 90 min. Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung, 12x Sonderfahrten
Bei Vorbesitz von mind. 2 Jahren A2 (Aufstieg) kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung, nur praktische Ausbildung
Prüfung: Theorie + Praxis
Bei Aufstiegsprüfung nur Praxis