
BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ
seit 10. Sept. 2009 darf nur noch mit Pflichtausbildung
gewerblich LKW gefahren werden
Jeder Kraftfahrer (über 3,5 t) hat nach dem neuen Gesetz eine
Pflichtausbildung nachzuweisen, ohne diese darf er nicht
mehr gewerblich als LKW-Fahrer tätig sein.
Es wird zwischen Grundqualifikation und Weiterbildung unterschieden.
Alle die nach dem 10.9.09 den LKW-Führerschein erwerben,
müssen zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen. Alle
die bereits den LKW-Führerschein besitzen müssen
regelmäßig eine
Weiterbildung besuchen.
Die BVB
Kraftfahrschule Rastatt informiert Sie gerne. -> E-Mail
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Ausbildungen können komplett gefördert werden. Wir
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